Steinschläge dürfen repariert werden, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:
Die Reparatur von Steinschlägen ist für Sie in der Regel kostenlos, wenn Sie für Ihr Fahrzeug eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben. Nur wenn der Schaden an der Windschutzscheibe nicht reparabel oder ein Reparaturversuch fehlgeschlagen ist, wird von uns ein Austausch der Scheibe vorgenommen. Die Regulierung der Reparatur Ihrer Scheibe oder deren Austausch mit Ihrer Versicherung hat weder Einfluss auf die Prämie noch beeinflusst sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt.
Adolph-Brosang-Straße 15
31515 Wunstorf
Tele.: 05031 67562